Hospiz Bewegung Salzburg Beratung glauben lieben hoffen

Häufige Fragen

Konkrete Antworten auf brennende Fragen

Hospiz- und Palliativeinrichtungen sind spezielle Dienste und Angebote zur Unterstützung und Betreuung in der letzten Lebensphase. Aufnahme finden lebensbedrohlich erkrankte Menschen mit einer fortschreitenden schweren Erkrankung und einer dadurch begrenzten Lebenserwartung, unabhängig von

  • ihrem sozialen Status,
  • ihrer kulturellen Herkunft,
  • ihrer persönlichen religiösen Gesinnung,
  • und ihren finanziellen Möglichkeiten.

Hospiz ist darüber hinaus ein Angebot für Angehörige, Trauernde und Menschen, für die Sterben und Trauer ein Thema ist. Alle Fragen rund um Sterben, Tod und Trauer können von Interessierten gestellt werden. Hospiz bietet auch Fachkräften aus Medizin, Pflege, sozialer Arbeit und Seelsorge Beratung und Unterstützung in der Betreuung an.

Die Pflege und Betreuung eines schwer kranken oder sterbenden Menschen erfordert von den Angehörigen – zusätzlich zu ihrem persönlichen Leid und der Unsicherheit – oft übermenschliche Anstrengungen und organisatorische Leistungen. Sie gehen weit über das gewohnte Ausmaß hinaus. Wer immer diese Aufgabe der Nächstenliebe leistet, lernt auch schnell die eigenen Grenzen und die Grenzen der Hilfsbereitschaft seiner Umgebung kennen.

Wichtig ist zu akzeptieren, dass der Weg des Sterbens für jeden Menschen sehr unterschiedlich ist. Manche brauchen Monate der Zuwendung, manche nur sehr kurze Zeit. Einige wollen allein sterben, manchen hilft wiederum die stille Anteilnahme und die Anwesenheit einer anderen Person.

Was tun?
Wer einen geliebten Menschen in seinem letzten Lebensabschnitt begleitet, sollte bereit sein, die Art und Weise, die der Sterbende für sich wählt, anzunehmen – auch wenn das vielleicht den eigenen Vorstellungen widerspricht. Nur so ist es möglich, die/den Sterbende/n auch innerlich zu begleiten. Vergessen Sie als Begleiter/in neben der Begleitung nicht auf sich selbst. Nehmen Sie sich Zeit für sich, treffen Sie Freunde, üben Sie Aktivitäten aus, die Ihnen Freude bereiten. So tanken Sie erneut Kraft für Ihre wichtige Aufgabe. Nehmen Sie zu Ihrer Entlastung kompetente Hilfe in Anspruch (Hauskrankenpflege, Heimhilfe, Hausärzt/in). Hospizbegleiter/innen und palliativ ausgebildete Fachkräfte der Hospiz-Bewegung Salzburg unterstützen Sie.

Seit dem 1. Juli 2002 gilt für Österreich das Recht auf Familienhospizkarenz. Hierbei handelt es sich um einen Rechtsanspruch von Arbeitnehmer/innen auf eine veränderte Arbeitszeitregelung zur Betreuung sterbender Angehöriger oder schwerst erkrankter Kinder.

Betroffene können in Familienhospizkarenz gehen und zwischen folgenden Möglichkeiten wählen:

Herabsetzung der Arbeitszeit
Änderung der Lage der Arbeitszeit
Freistellung von der Arbeitsleistung gegen Entfall des Entgelts (= Karenz)

Zunächst kann eine dieser Varianten für bis zu drei Monate in Anspruch genommen und im Bedarfsfall auf sechs Monate verlängert werden. Arbeitnehmer/innen sind während der Sterbebegleitung und vier Wochen danach vor einer Kündigung geschützt und bleiben kranken- und pensionsversichert.

Familienhospizkarenz kann für Ehegatt/innen, Eltern, Großeltern, Kinder, Enkel, Adoptiv- und Pflegekinder, Lebensgefährt/innen, Geschwister, Schwiegereltern und Schwiegerkinder in Anspruch genommen werden. Die Maßnahmen zur Sterbebegleitung bzw. zur Begleitung von schwerst erkrankten Kindern können auch von mehreren Angehörigen gleichzeitig wahrgenommen werden. So kann z.B. das Elternpaar eines schwerst erkrankten Kindes, das zur Schmerztherapie tageweise zwischen Spital und Zuhause pendelt, entscheiden, dass beide ihre Arbeitszeit reduzieren, um das Kind abwechselnd zu begleiten.

Die Familienhospizkarenz ist eine wichtige Regelung, da etwa 80 % aller Pflegebedürftigen in Österreich von ihren Angehörigen betreut werden. Die Familie ist damit immer noch die wichtigste Institution im Bereich der Pflege.
Vorteilhaft ist der extrem rasche Antritt der Karenzierung. Bereits fünf Tage nach der schriftlichen Bekanntgabe kann die Karenz angetreten werden, auch wenn mit dem Arbeitgeber noch keine übereinstimmende Regelung gefunden wurde. Bei finanzieller Notlage wird zudem Unterstützung in Form des Familienhospizkarenz-Härteausgleichs geboten.
Familienhospizkarenz auf help.gv.at
Österreichische Sozialversicherung (inkl. Antragsformular)

Aktive Sterbehilfe oder »Euthanasie«, besser bezeichnet als »Tötung auf Verlangen«, ist die gezielte Lebensverkürzung. Mit diesem Begriff ist das aktive Eingreifen zur vorzeitigen Beendigung des Lebens auf Verlangen der/des Patient/in, sei es durch Ärzt/innen oder andere Personen, gemeint. Aktive Sterbehilfe ist (nach § 77 des Österreichischen Strafgesetzbuches) in Österreich verboten und »mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu bestrafen«. Ebenso ist die »Beihilfe zum Selbstmord« als gezielte Hilfestellung für Menschen, die sich selbst töten wollen, verboten.

Passive Sterbehilfe nennt man den Behandlungsverzicht bei Sterbenden oder die Beendigung von Maßnahmen, die den Sterbeprozess verlängern. Passive Sterbehilfe ist in Österreich nicht strafbar.

Indirekte Sterbehilfe meint die unbeabsichtigte Nebenwirkung einer sinnvollen therapeutischen Maßnahme, die den Todeseintritt beschleunigt. Diese ist in Österreich ebenfalls straffrei.

Die Hospiz-Bewegung fordert und fördert Sterbebegleitung, d.h. ganzheitliche Betreuung in der letzten Lebensphase, sie erteilt jedoch der aktiven Sterbehilfe (= Euthanasie) eine eindeutige Absage. Die Hospiz-Bewegung ist gegen unsinnige Verlängerung oder Verkürzung des Sterbeprozesses.

Stellungnahme zur Euthanasiedebatte

Eine mögliche Form, die eigenen Vorstellungen und Grenzen für die letzte Lebenszeit vorsorglich zum Ausdruck zu bringen, ist die Patientenverfügung. Diese ist eine Willensäußerung, mit der Patient/innen bestimmte medizinische Maßnahmen ablehnen, für den Fall, dass sie zu diesem Zeitpunkt nicht mehr einsichts- und urteilsfähig sind oder sich nicht mehr äußern können.

Der Hintergrund für eine Patientenverfügung ist, dass die moderne Medizin in vielen Bereichen beachtliche Behandlungschancen eröffnet, zugleich aber auch Ängste vor einer Lebenserhaltung um jeden Preis geschürt hat. Es besteht die Angst, in eine Situation zu geraten, in der man fremdbestimmt in einer Weise behandelt wird, die nicht gewünscht ist – konkret: ein maschinell verlängerter Sterbevorgang.

Immer mehr Menschen wollen deshalb bereits vorausschauend ihren Willen für oder gegen bestimmte medizinische Maßnahmen festlegen, um damit bei allfälligen künftigen medizinischen Entscheidungen sicher zu sein, dass ihre Wünsche respektiert und umgesetzt werden. Ein/e Ärzt/in ist nicht dazu verpflichtet oder berechtigt, gegen den Willen einer/eines Patient/in zu handeln.

Beachtliche und verbindliche Patientenverfügung
Eine Patientenverfügung darf nur persönlich und nicht von Stellvertreter/innen errichtet werden. Sie kann jederzeit formlos widerrufen werden. Das Gesetz unterscheidet zwischen beachtlicher und verbindlicher Patientenverfügung. Das neue Patientenverfügungsgesetz trat mit 1. Juni 2006 in Kraft. Beide Formen müssen durch das Gesetz in Zukunft von Ärzt/innen als dokumentierter Wille einer/eines kommunikationsunfähigen Patient/in beachtet werden.

Patientenverfügung – gesetzliche Grundlage
Muster Patientenverfügung
Hospiz_Ergänzungen zur Patientenverfügung

 

»Jeder stirbt seinen eigenen Tod.« (R. M. Rilke)

Sterben ist ein einmaliger Prozess, dessen Bewältigung nicht in logischen, kontrollier- bzw. durchschaubaren Schritten verläuft. Das Auf und Ab der Gefühle wird von vielen Faktoren beeinflusst. Es ist wichtig, über mögliche Phasen und Prozessverläufe informiert zu sein, der einzelne Mensch kann jedoch nicht danach eingeteilt oder beurteilt werden.

Elisabeth Kübler-Ross spricht von fünf Phasen:

 

Phase 1: Schock. (Nicht-Wahrhaben-Wollen, Verdrängen). Der Mensch verliert den Halt, für ihn bricht eine Welt zusammen. Er will nichts mehr wahrnehmen und verdrängt »das Schreckliche«.

Phase 2: Emotionen. (Auflehnung, Wut, Zorn, Hader). Die »Warum ich?«-Frage wird gestellt.

Phase 3: Verhandeln. »Ich nähme mein Schicksal an, wenn ich noch etwas Zeit hätte, bestimmte Dinge zu erleben oder zu erledigen«.

Phase 4: Depression. Der Mensch gibt auf, zieht sich zurück, trauert um seine Verluste.

Phase 5: Annahme, Zustimmung. Mehr und mehr stellt sich ein Zustand von Gelöstheit und großer Sensibilität ein.

Dieses Phasenmodell bietet eine Verständnishilfe für Zustände, die während dieses Prozesses auch mehrmals und in wechselnden Reihenfolgen durchlebt werden können. Ähnliche Phasen können auch in Zeiten der Trauer oder in allgemeinen Krisen beobachtet werden.

Schmerzen sind in der letzten Lebensphase ein häufiges und belastendes Symptom. Sein Charakter und die Intensität sind abhängig vom erkrankten Organ und vom Stadium der Erkrankung, aber auch vom subjektiven Empfinden. Emotionale und soziale Probleme sowie spirituelle Nöte verstärken häufig die Schmerzen. Durch große Fortschritte in der Medizin auf dem Gebiet der Schmerzbehandlung ist es heute meist möglich, Schmerzfreiheit zu erlangen oder den Schmerz zumindest auf ein erträgliches Maß zu reduäzieren. Die Möglichkeiten der Schmerztherapie sind vielfältig: Medikamente können in Form von Tabletten, Tropfen, Pflaster, Infusionen, Schmerzpumpen etc. verabreicht werden. Eine gute Schmerztherapie dient dem Wohlbefinden und höchstmöglicher Lebensqualität bis zuletzt.

  • Schmerzen müssen nicht still erduldet oder verschwiegen werden.
  • Die/der behandelnde Ärzt/in ist auf eine vertrauensvolle Zusammenarbeit und die Mitteilung aller beeinträchtigenden Schmerzen angewiesen, um dann gemeinsam mit der/dem Patient/in den bestmöglichen Weg zur Besserung bzw. Linderung der Beschwerden zu suchen.
  • Hilfe bietet das Führen eines Schmerztagebuchs. Dieses ist bei der/dem behandelnden Ärzt/in oder über das Hospiz-Büro erhältlich.
  • Es gibt keine Standarddosierungen. Je nach Alter, Erkrankung, Vorerkrankung, Ernährungszustand und Schmerzintensität sind von Patient/in zu Patient/in unterschiedliche Dosierungen nötig.
  • Schmerzmedikamente müssen regelmäßig nach Verordnung eingenommen werden und nicht erst dann, wenn der Schmerz nicht mehr auszuhalten ist.
  • Neben körperlichen Ursachen sind auch seelische, soziale und spirituelle Aspekte in die Schmerzbehandlung einzubeziehen. Beratungsgespräche in ruhiger Atmosphäre in Anwesenheit von Patient/in, Angehörigen, Pflegenden und behandelnder/behandelndem Ärzt/in können viel dazu beitragen, dass scheinbar unerträgliche Situationen tragbar werden.
  • Langjährige Erfahrungen mit Morphinen in der Schmerztherapie haben gezeigt, dass auch bei langen Behandlungszeiträumen keine Gefahr der Abhängigkeit besteht. Kompetente Aufklärung, Beratung und begleitende Verlaufskontrollen reduzieren die Angst vor der Sucht!

Schmerzbroschüre

Viele Menschen, die unheilbar erkrankt sind, haben den Wunsch, die Zeit in dieser Phase ihres Lebens zu Hause zu verbringen. Einige wichtige Grundvoraussetzungen sind zu überprüfen:

  • Wie viel Zeit habe ich als pflegende/r Angehörige/r angesichts meiner familiären und beruflichen Situation für die Pflege?

  • Wie ist meine psychische und physische Konstitution? Wichtig ist, dass Sie sich selbst gesund halten, d.h. ausreichend Pausen in der Betreuung machen (Betreuungsersatz, sodass Sie auch einmal etwas für sich tun können), ausreichend schlafen, essen und trinken und sich Gespräche suchen, die Ihnen gut tun. Dies erleichtert Ihnen auch Offenheit gegenüber dem Kranken und seinen Bedürfnissen, zum Beispiel auch über seine tiefsten Gedanken, Ängste und Sorgen zu sprechen.

  • Welche professionellen Hilfsangebote kann ich nutzen? Achten Sie darauf, dass Ihr behandelnder Arzt / Ihre behandelnde Ärztin fachlich und zeitlich angemessene Präsenz bieten kann. Überprüfen Sie, ob es in Ihrer Nähe eine/n Ärzin/Arzt mit palliativmedizinischer Ausbildung, eine Palliativstation oder eine Hospiz-Einrichtung gibt, die Sie jederzeit zu Rate ziehen können.

Der Tod tritt ein, wenn der Herzschlag und der Atem aufhören. Was manchmal wie der allerletzte Atem wirkt, kann nach einigen Minuten noch von ein oder zwei langen Atemzügen vollendet werden.

  • Nachdem der Tod eingetreten ist, sollten Sie nicht gleich aktiv werden. Lassen Sie sich Zeit. Lassen Sie Ihre Gefühle zu und die Stille und Besonderheit dieses Augenblickes auf sich wirken. Lassen Sie Erinnerung an Gemeinsames auftauchen.

  • Wenn es Ihnen unheimlich ist, alleine mit dem Verstorbenen zu sein, rufen Sie jemanden aus Ihrem Verwandten- oder Bekanntenkreis an; am besten jemand, der schon Erfahrung mit dem Sterben und dem Tod hat.

  • Verständigen Sie die/den Haus-, Amts- oder Gemeindeärztin/arzt, zur Durchführung einer »Totenbeschau« und Ausstellung des Totenscheins (frühestens 2 Stunden nach dem Todeseintritt). Bei einem Todesfall im Krankenhaus, Alten- und Pflegeheim verständigt die jeweilige Institution die/den zuständige/n Ärztin/Arzt, bei einem Todesfall in der Öffentlichkeit die Polizei.

  • Verständigen Sie anschließend das Bestattungsinstitut. Viele Bestattungsunternehmen informieren in kleinen Ratgeberbroschüren über die erforderlichen weiteren Schritte.

  • Behandeln Sie die/den Verstorbene/n mit Achtung und Respekt. In der ersten Stunde vor dem Einsetzen der Leichenstarre ist es leichter sie/ihn durch Waschen und Ankleiden zurechtzumachen. Das können Sie selbst machen oder durch das Bestattungsunternehmen durchführen lassen.

Eine Aufbahrung der/des Verstorbenen ist mit Einwilligung der/des Amtsärztin/arztes noch ein bis zwei Tage in der Wohnung möglich. Dies kann das eigene Abschiednehmen erleichtern und auch anderen Verwandten und Freunden noch einen bewussten Abschied ermöglichen.

Die Sterbeurkunde wird zur Vorlage bei Sozial- und Pensionsversicherungen, bei weiteren Versicherungen und Banken etc. benötigt. Für die Ausstellung der Sterbeurkunde durch das Standesamt benötigt man von der/dem Verstorbenen (wenn möglich im Original):

  • Geburtsurkunde
  • Staatsbürgerschaftsnachweis
  • Meldezettel
  • Nachweis des akademischen Grades
  • Heiratsurkunde (wenn verheiratet, verwitwet oder geschieden)
  • Sterbeurkunde vom Ehepartner (wenn verwitwet)
  • Scheidungsdekret
  • Totenschein (bei einem Todesfall in einem Krankenhaus wird der Totenschein an das zuständige Standesamt übermittelt)

Jeder Mensch hat seine eigene Art und Weise, mit dem Verlust eines geliebten Menschen umzugehen. Oft stellt sich die Trauer erst Tage oder Wochen nach dem Begräbnis besonders intensiv ein. Sie verläuft zumeist in Phasen, über Wochen und Monate oder auch Jahre. Manche Verluste werden lebenslang als sehr schmerzhaft empfunden.

  • Geben Sie sich die innere Erlaubnis zu trauern und nehmen Sie sich Zeit und Raum dafür.

  • Versuchen Sie Ihre Gefühle wahrzunehmen und auszudrücken (in Gesprächen, Texten, Briefen an die/den Verstorbenen oder auch kreativ im Malen, Tanzen, Musizieren etc.)

  • Trauer umfasst eine Fülle zum Teil widersprüchlicher Gefühle. Dazu können auch Wut auf die/den Verstorbene/n, Schuldgefühle und Verbitterung gehören. Das innere Chaos ist Teil des Trauerprozesses und in der ersten Zeit durchaus normal.

  • Bei großer und lang anhaltender Trauer ist es ratsam, zusätzlich zur Unterstützung durch Familienmitglieder und Freunde, Hilfe von außen in Anspruch zu nehmen.

  • Hilfreich kann auch ein Gespräch mit den Menschen sein, die den Verstorbenen beim Sterben betreut haben.

  • Für viele Menschen ist es tröstlich, sich mit anderen Trauernden auszutauschen. Daher können Gespräche in Trauergruppen, Einzelgespräche mit Trauerbegleitern, aber bei erschwerten Bedingungen (z.B. sehr plötzlicher oder gewaltsamer Tod) auch psychotherapeutische Begleitung hilfreich und notwendig sein. 

Hospiz Trauerbroschüre