AGB der Hospiz- & Palliativ-Akademie Salzburg

Stand: Jänner 2021
Hospiz-Bewegung Salzburg, 
Verein für Lebensbegleitung und Sterbebeistand | 
Buchholzhofstraße 3a | 5020 Salzburg | Austria

ZVR 458287044
Telefon: +43 662/82 23 10
 | Fax: +43  662/82 23 10-36 | [email protected]

1. Geltungsbereich
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen der Hospiz- & Palliativ-Akademie Salzburg – im Folgenden kurz Hospiz- & Palliativ-Akademie genannt – liegen den Rechtsgeschäften zur Durchführung von Qualifizierungs-, Beratungs- und Lehrgangsangeboten zugrunde, soweit zwingende gesetzliche Vorschriften für bestimmte Schulungsleistungen nichts anderes bestimmen.

 

2. Lehrgangsanmeldung
Die Anmeldung gilt jeweils für den gesamten Lehrgang und wird als verbindlich gewertet. Sofern für die jeweiligen Angebote nichts anderes angegeben ist, sind Anmeldungen schriftlich, per Fax, E- Mail, online, postalisch oder persönlich unter vollständiger Angabe der Daten, insbesondere der Bezeichnung des Angebotes im Büro der Hospiz-& Palliativ-Akademie vorzunehmen. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eintreffens berücksichtigt.

Änderungen des Namens, der Adresse und der Rechnungsanschrift der/die Teilnehmer*in hat diese/r umgehend schriftlich an die Hospiz- & Palliativ-Akademie bekannt zu geben. Erfolgt keine Änderungsmeldung, gelten Schreiben dem/der Teilnehmer*in als zugegangen, wenn sie an die zuletzt bekannt gegebene Adresse bzw. Rechnungsanschrift gesandt wurden.

 

3. Lehrgangsgebühren und Leistungen
Alle Preise verstehen sich in Euro ohne Umsatzsteuer – da gemäß § 6 Nr 11a UStG „die unmittelbar dem Schul- und Bildungszweck dienenden Leistungen privater Schulen und anderer allgemeinbildender oder berufsbildender Einrichtungen“ von der Umsatzsteuer befreit sind. Die genannten Preise verstehen sich für den Fall, dass die Angebote am Geschäftssitz der Hospiz- & Palliativ-Akademie sowie auch an anderen Orten (andere/r Auftraggeber*in) stattfinden.

In der Lehrgangsgebühr sind Lehrgangsunterlagen im üblichen Umfang enthalten. Ein eventuell gebotenes Rahmenprogramm ist allenfalls eine freiwillige Zusatzleistung. Die Nichtinanspruchnahme einzelner Lehrgangsstunden oder Veranstaltungspartialen berechtigt nicht zur Ermäßigung des Rechnungsbetrages. In der Gebühr nicht enthalten sind jedenfalls Reise-, Unterkunfts- und Verpflegungskosten der Teilnehmer*innen sowie deren sonstigen Auslagen.

 

4. Zahlungsbedingungen
Die Hospiz- & Palliativ-Akademie ist berechtigt, bereits vor Beginn des Lehrgangs Rechnung zu legen. Die Teilnahmegebühr (Lehrgangsbeitrag) ist binnen 14 Tagen, gerechnet ab Rechnungslegung zur Zahlung abzugsfrei fällig. Dies gilt auch für Teilrechnungen. Das Zertifikat oder Zeugnis wird nur dann ausgehändigt, wenn die vorgeschriebenen Kosten des Lehrganges zur Gänze beglichen sind.

 

5. Rücktritts- und Stornobedingungen
Es gilt das gesetzliche Rücktrittsrecht nach §5e KSchG. Ein Rücktritt von einer Anmeldung (Storno) kann nur schriftlich erfolgen. Bei einem Storno bis acht Wochen vor Beginn des Lehrgangsprogramms ist von der/dem Teilnehmer*in eine der Höhe nach im Fortbildungsvertrag noch festzulegende Stornogebühr zu entrichten. Wird keine besondere Vereinbarung über die Höhe dieser Stornogebühr getroffen, so sind 50 % des vereinbarten Lehrgangsentgeltes als Stornogebühr zur Zahlung fällig.

Bei einem Storno später als acht Wochen vor Lehrgangsbeginn oder nach Lehrgangsbeginn sind 100% der Teilnahmegebühr als Stornogebühr zu entrichten. Auch bei einem Rücktritt nach Lehrgangsbeginn behält die Hospiz- uns Palliativ-Akademie den Anspruch auf die gesamte Lehrgangsgebühr (100 %). Für die Wahrung der Frist ist das Datum des Einlangens bei der Hospiz- & Palliativ-Akademie entscheidend.

Wenn noch vor Lehrgangsbeginn ein/e Ersatzteilnehmer*in, welche/r den jeweiligen Zulassungskriterien entspricht, diesen Lehrgangsplatz einnimmt und die Zahlungen vollständig erbracht sind – vorbehaltlich der Reihungs- und Auswahlbefugnis der Hospiz- & Palliativ-Akademie – entfällt die Stornogebühr und dem/der Zurückgetretenen wird lediglich eine angemessene Bearbeitungsgebühr verrechnet. Bis zu diesem Zeitpunkt haftet die*der Zurückgetretene für den gesamten Betrag.

Bei Verletzung, schwerer Erkrankung oder Todesfall eines/einer Teilnehmer*in innerhalb der Achtwochenfrist vor Lehrgangsbeginn, welche die Lehrgangsteilnahme verhindert, entfällt die Stornogebühr. Tritt einer der oben genannten Umstände während des Lehrganges ein, so wird die Teilnahmegebühr anteilig unter Bedachtnahme auf die Dauer der tatsächlich erfolgten Teilnahme berechnet.

 

6. Änderungen im Veranstaltungsprogramm
Aufgrund der langfristigen Planungen der Lehrgänge behält sich die Hospiz- & Palliativ-Akademie vor, Änderungen sowohl im organisatorischen (bspw. Kursort, Beginnzeiten) als auch im inhaltlichen Bereich (bspw. Einsatz von Referent*innen) vorzunehmen, sofern die Änderung dem Verbraucher zumutbar ist, besonders weil sie geringfügig und sachlich gerechtfertigt ist.

 

7. Durchführung
Mit der Anmeldung besteht kein Anspruch auf vollständige oder teilweise Durchführung eines Angebotes (Lehrgang). Insbesondere bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl behält sich die Hospiz- & Palliativ-Akademie eine Absage eines Lehrgangs vor. Erfolgt eine solche Absage länger als acht Tage vor Beginn des Lehrgangs, so erwachsen den Teilnehmer*innen keinerlei Schaden-bzw. sonstige Ersatzansprüche. Im Falle einer Stornierung binnen acht Tagen oder kürzer vor Beginn des Lehrganges haftet die Hospiz- & Palliativ-Akademie – unter Ausschluss aller sonstigen Ansprüche – für von Teilnehmer*innen nachweislich verauslagte Anreise-und Unterkunftskosten, wobei ein solcher Schadenersatz für Fälle höherer Gewalt ausgeschlossen und nur bei grober Fahrlässigkeit gegeben ist. Bereits einbezahlte Teilnahmegebühren werden von der Hospiz- & Palliativ-Akademie abzugsfrei rückerstattet. Darüber hinaus gehende Schadenersatzansprüche, soweit der Schaden nicht durch die Hospiz- & Palliativ-Akademie vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldet wurde, sind ausgeschlossen. Die Erkrankung oder sonstige kurzfristige Verhinderungen von Vortragenden gilt jedenfalls als höhere Gewalt.

 

8. Unterricht
Eine Unterrichtseinheit (UE) dauert 45 Minuten.

 

9. Kursbestätigungen
Ein Anspruch auf Ausstellung einer Teilnahmebestätigung besteht, sofern die/der Teilnehmende die in den jeweiligen Lehrgängen geforderte Mindestanwesenheit erreicht hat. Es sind mindestens 80% der Anwesenheitszeit erforderlich. Bei Lehrgängen, die mit einer Prüfung (schriftliche Projektarbeit, Präsentation, Praktikumsbestätigung) abgeschlossen werden, werden nach erfolgreich abgelegter Prüfung ein Zertifikat und/oder ein Zeugnis ausgestellt bzw. kann ein Diplom (ÖÄA) beantragt werden. Kann bis Ende eines Lehrganges ein Teil der Prüfungsauflagen nicht erreicht werden (bspw. Praktikum), wird ein Zeitraum von zwei Jahren gewährt, um ein Zeugnis zu erhalten.

 

10. Datenschutz
Die Hospiz- & Palliativ-Akademie unterliegt den Datenschutzbestimmungen und ist registriert (DVR 4007068). Mit der Aufnahme in den Lehrgang wird das Einverständnis zur automationsunterstützten Verarbeitung der Daten der Teilnehmerin / des Teilnehmers erteilt. Die Hospiz- & Palliativ-Akademie ist berechtigt, personenbezogene Daten, die im Rahmen der Vertragsverhältnisse entstehen, zu speichern, elektronisch zu verarbeiten und im Rahmen der Vertragserfüllung zu verwenden und zu verwerten. Weiters erklärt sich die/der Teilnehmer*in bei Zuerkennung eines Lehrgangsplatzes einverstanden, dass ihre/seine Namens-, Telefon- und E-Maildaten zur Administration des Lehrganges und zur Erleichterung der internen Kommunikation an Mitstudierende, Vortragende, mit der Organisation des Schulungsbetriebes betraute Personen und an jene Kooperationspartner*innen, die an dem von der/dem Teilnehmer*in gebuchten Lehrgang mitwirken, übermittelt werden. Die Hospiz- & Palliativ-Akademie ist verpflichtet, alle Informationen und Daten, die sie von Teilnehmer/innen im Zusammenhang mit der Teilnahme an unseren Angeboten erhält, vertraulich zu behandeln und Dritten (mit Ausnahme der oben genannten) nicht zugänglich zu machen. Diese Verpflichtung bleibt auch nach Beendigung der Teilnahme an unserer Veranstaltung aufrecht.

Die Statistik Austria führt jährlich eine Datenerhebung durch, da unsere Angebote/Ausbildungen § 2 Abs. 1 Z 1 des Bildungsdokumentationsgesetzes (BGBl. 12/2002 idgF) unterliegen.

 

11. Leistungsänderungen
Das Leistungsprogramm der Lehrgänge und sonstiger Bildungsveranstaltungen wird langfristig geplant und ständigen Qualitätskontrollen unterzogen. Die Sicherung der Qualität erfordert kontinuierliche Anpassungen. Aus diesem Grund behält sich die Hospiz- & Palliativ-Akademie eine Weiterentwicklung und Änderungen bezüglich Veranstaltungsinhalten, -tagen, -orten und -terminen sowie von Vortragenden vor. Derartige Adaptierungen und allfällige kurzfristige Änderungen berechtigen die/den Teilnehmer*in nicht zum Rücktritt vom Vertrag oder zur Minderung der Lehrgangsgebühren bzw. zu Schadenersatzansprüchen.

 

12. Ausschluss von der Teilnahme
Um das Erreichen der Veranstaltungsziele sicher zu stellen, ist die Hospiz- & Palliativ-Akademie berechtigt, Lehrgangs- oder Seminarteilnehmer*innen aus wichtigen Gründen (z.B. Zahlungsverzug, Nichterscheinen, Störungen der Veranstaltung) von der weiteren Teilnahme auszuschließen.

 

13. Haftung
Für persönliche Gegenstände der Teilnehmer*innen, insbesondere auch Wertgegenständen und Kraftfahrzeugen, inkl. bereitgestellter Lernunterlagen übernimmt die Hospiz- & Palliativ-Akademie im Falle von Diebstahl, Verlust oder Beschädigung keine Haftung. Jeglicher Missbrauch der im Rahmen eines gerätegebundenen Lehrganges zur Verfügung gestellten Software oder Hardware kann zu Schadenersatzansprüchen der Hospiz- & Palliativ-Akademie oder von Dritten führen. Schadenersatzansprüche, die durch leichtes Verschulden verursacht wurden, sind ausgeschlossen. Die Hospiz- & Palliativ-Akademie Salzburg übernimmt keine Gewähr bei Druck- bzw. Schreibfehlern in ihren Publikationen und Internetseiten.

 

14. Gerichtsstand
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus den zwischen der Hospiz- & Palliativ-Akademie und ihren Vertragspartner*innen abgeschlossenen Verträgen ist das in der Stadt Salzburg sachlich zuständige Gericht. Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Klauseln dieser Bedingungen bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle einer gegebenenfalls unwirksamen Klausel gilt eine ihr wirtschaftlich am nächsten kommende Klausel als vereinbart. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Es gilt österreichisches Recht. Bei Verbraucher*innen im Sinne des KSchG gelten die gesetzlichen Regelungen.

 

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